Wenn Sie Mieter sind, dann ist der Vermieter bzw. Hauseigentümer zuständig für die Beseitigung einer Abflussverstopfung. Er kann dies selbst versuchen, den Hausmeister schicken oder eine Rohrreinigungsfirma wie uns beauftragen. Sie als Mieter müssen nur dann die Kosten übernehmen, wenn Sie die Verstopfung selbst verschuldet haben. In dem Fall können Sie die Rohrreinigung auch selbst beauftragen.

Die zweite Möglichkeit, eine Rohrreinigung oder Kanalsanierung nicht selbst zahlen zu müssen, ist eine Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, sollten Sie zuerst hier anrufen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen. In der Regel überprüft auch die Versicherung, ob die Verstopfung mutwillig oder schuldhaft verursacht wurde. In dem Fall kann auch die Versicherung die Kostenerstattung ablehnen. Man sollte es aber auf jeden Fall überprüfen lassen.

Viele Betroffene, die eine Rohrreinigung nicht selbst zahlen müssen, haben ihre Gebäudeversicherung bei der HUK-Coburg. Diese bietet auch einen Elementarschutz, der unseres Wissens nach Abwasser-Rückstau mit einschließt. Lassen Sie sich dazu im Zweifel beraten.

Wichtig zu wissen: Wer uns beauftragt, bekommt im Zweifel die Rechnung. Der Auftraggeber ist laut Gesetz verantwortlich für die Begleichung der Kosten. Selbst wenn Sie aufgrund eines Versicherungsvertrages oder Mietvertrages ein Recht auf Kostenübernahme haben, gehen Sie als Auftraggeber erstmal in Vorleistung und müssen dann das Geld erstatten lassen. Wenn Sie sich also Zweifel haben, dass Versicherung oder Vermieter die Kosten guten Willens übernehmen werden, beauftragen Sie nicht selbst.

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